29.06.2021, 11:06
Hallo,
mir wurde aufgrund einer Erkrankung die PC Nutzung gewährt. Die Klausuren werden an einem justizeigenen PC verfasst mit voreingestellten Formateinstellungen. In meinem Bezirk war das ein ganz normales Word-Dokument ohne Rechtschreibprogramm.
Für mich nachteilig war, dass ich am PC leider etwas unstrukturiert arbeite und Rechtschreibfehler erst spät oder garnicht entdecke. Die Technik lief jedoch einwandfrei, bis zum Ende der Bearbeitungszeit muss ein Druckbefehl erfolgen.
Du solltest jedenfalls die PC Nutzung vorher trainiert haben. Ich hatte leider aus gesundheitlichen Gründen zwischen Schreibzeitverlängerung und PC Nutzung keine Wahlmöglichkeit, beachte jedoch, dass deine Konzentration nicht unbegrenzt ist und die Klausuren sehr umfangreich geworden sind. In der Klausur musst du dich auf den Inhalt konzentrieren können und darfst nicht durch deine Hand abgelenkt werden.
Inwiefern die Klausuren jetzt dadurch schlechter ausfallen und ob die Nutzung eines PCs ein Nachteil bei der Korrektur sein könnte, kann ich dir leider nicht sagen.
Für diejenigen, bei denen ein Nachteilsausgleich in Frage kommt:
Für die PC Gewährung habe ich einen Antrag beim JPA gestellt und ein ausführliches Amtsärztliches Attest sowie ein fachärztliches Attest vorgelegt. Bei entsprechender Erkrankung ist eine PC Nutzung durchaus möglich und unproblematisch zu erhalten (anders als teilweise hier dargestellt).
Leider war der Neid meiner Kollegen bei den Prüfungen sehr unangenehm. Aber so what. Nicht jeder ist in der Lage zu verstehen, dass es sich um einen NACHTEILS-Ausgleich handelt.
mir wurde aufgrund einer Erkrankung die PC Nutzung gewährt. Die Klausuren werden an einem justizeigenen PC verfasst mit voreingestellten Formateinstellungen. In meinem Bezirk war das ein ganz normales Word-Dokument ohne Rechtschreibprogramm.
Für mich nachteilig war, dass ich am PC leider etwas unstrukturiert arbeite und Rechtschreibfehler erst spät oder garnicht entdecke. Die Technik lief jedoch einwandfrei, bis zum Ende der Bearbeitungszeit muss ein Druckbefehl erfolgen.
Du solltest jedenfalls die PC Nutzung vorher trainiert haben. Ich hatte leider aus gesundheitlichen Gründen zwischen Schreibzeitverlängerung und PC Nutzung keine Wahlmöglichkeit, beachte jedoch, dass deine Konzentration nicht unbegrenzt ist und die Klausuren sehr umfangreich geworden sind. In der Klausur musst du dich auf den Inhalt konzentrieren können und darfst nicht durch deine Hand abgelenkt werden.
Inwiefern die Klausuren jetzt dadurch schlechter ausfallen und ob die Nutzung eines PCs ein Nachteil bei der Korrektur sein könnte, kann ich dir leider nicht sagen.
Für diejenigen, bei denen ein Nachteilsausgleich in Frage kommt:
Für die PC Gewährung habe ich einen Antrag beim JPA gestellt und ein ausführliches Amtsärztliches Attest sowie ein fachärztliches Attest vorgelegt. Bei entsprechender Erkrankung ist eine PC Nutzung durchaus möglich und unproblematisch zu erhalten (anders als teilweise hier dargestellt).
Leider war der Neid meiner Kollegen bei den Prüfungen sehr unangenehm. Aber so what. Nicht jeder ist in der Lage zu verstehen, dass es sich um einen NACHTEILS-Ausgleich handelt.
Nachrichten in diesem Thema
Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast SH Nord - 29.06.2021, 10:17
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast7868 - 29.06.2021, 11:06
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast SH Nord - 29.06.2021, 11:29
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von gast456 - 29.06.2021, 12:04
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast aus # - 29.06.2021, 21:28
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast - 30.06.2021, 12:22
RE: Nachteilsausgleich PC/Laptop Nutzung - von Gast - 30.06.2021, 07:23








