26.06.2021, 16:53
Sorry, stand auf dem Schlauch. 265 ZPO kommt nicht zur Anwendung, da nicht das Fahrzeug, sondern der Anspruch auf Schadensersatz streitbefangen im Sinne von 265 ZPO ist. Der Kläger verliert durch die Veräußerung auch nicht seine Aktivlegitimation. § 823 BGB setzt voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung Eigentümer war; dann ist der Anspruch entstanden und der Kläger aktivlegitmiert.
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Frage zu § 265 ZPO - von Gast - 26.06.2021, 16:44
RE: Frage zu § 265 ZPO - von Gast - 26.06.2021, 16:53