24.06.2021, 10:45
Der Verkäufer/Versender beruft sich doch auf Erfüllung seiner kaufvertraglichen Pflicht. Er beruft sich darauf, dass der Käufer/Empfänger die Ware erhalten hat. Wieso sollte er das nicht auch beweisen müssen?
Durch den Zustellnachweis wird im Zweifelsfall nur belegt, dass er die Sendung aufgegeben hat, sie also bei dem Versandunternehmen angekommen ist.
Ganz praktisch gesehen: DIese Zustellnachweise sind nichts wert. Wer mal gesehen hat, wie diese Unternehmen arbeiten, der weiß das. Durch den Beweis, nicht zu Hause gewesen zu sein, ist die Behauptung der Zustellung zu dieser Zeit an diesem Ort doch völlig erschüttert. Allenfalls kann die Sendung einem Empfangsbevollmächtigten übergeben worden sein. Dazu muss mindestens ein Vortrag zu dessen Person erfolgen.
Durch den Zustellnachweis wird im Zweifelsfall nur belegt, dass er die Sendung aufgegeben hat, sie also bei dem Versandunternehmen angekommen ist.
Ganz praktisch gesehen: DIese Zustellnachweise sind nichts wert. Wer mal gesehen hat, wie diese Unternehmen arbeiten, der weiß das. Durch den Beweis, nicht zu Hause gewesen zu sein, ist die Behauptung der Zustellung zu dieser Zeit an diesem Ort doch völlig erschüttert. Allenfalls kann die Sendung einem Empfangsbevollmächtigten übergeben worden sein. Dazu muss mindestens ein Vortrag zu dessen Person erfolgen.
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Beweislast Annahme Päckchen - von ScoobyDoo - 24.06.2021, 07:53
RE: Beweislast Annahme Päckchen - von Gast - 24.06.2021, 10:45
RE: Beweislast Annahme Päckchen - von Gast - 24.06.2021, 10:46
RE: Beweislast Annahme Päckchen - von Gast - 24.06.2021, 18:26
RE: Beweislast Annahme Päckchen - von Gast - 24.06.2021, 21:12
RE: Beweislast Annahme Päckchen - von Gast - 25.06.2021, 00:16