23.06.2021, 16:05
(23.06.2021, 14:11)Gast schrieb: Hallo,
ich sitze gerade an den ersten Akten aus der Staatsanwaltschaft und bin mir unsicher, was ich machen soll. Folgendes:
Auf dem Aktendeckel stehen zwei Beschuldigte. Aufgrund der Ermittlungen bin ich aber ganz sicher, dass B1 keine Straftat begangen hat, der B2 hingegen schon.
Bezüglich des B2 habe ich eine Anklageschrift gefertigt.
Ich weiß aber nicht, was ich mit B1 mache? Muss ich eine Einstellungsverfügung nur bzgl. B1 schreiben? Ich finde nirgends ein Muster für diese Konstellation, deswegen glaube ich, dass ich gerade auf dem Holzweg bin :/
Du kannst zwei gesonderte Verfügungen machen:
Vfg. I
1. Einstellung nach 170 II bzgl xy
2. Einstellungsnachricht
3. Ggf. Einstellungsbescheid
4. Ggf. Mistra
5. Anliegende Vfg. II ausführen.
Neues Blatt
Vfg. II
1. Die Ermittlungen sind abgeschlossen
2. Usw.
Oder du machst es zusammen:
Vfg.
1. Einstellung nach 170 II bzgl xy
2. Einstellungsnachricht
3. Ggf. Einstellungsbescheid
4. Ggf. Mistra
5. Die Ermittlungen sind abgeschlossen
6. Usw.
Nachrichten in diesem Thema
Einstellung nur bzgl. einem Beschuldigten? - von Gast - 23.06.2021, 14:11
RE: Einstellung nur bzgl. einem Beschuldigten? - von GAsst - 23.06.2021, 16:05
RE: Einstellung nur bzgl. einem Beschuldigten? - von Gast - 23.06.2021, 19:24