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Notengerechtigkeit
Gast
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#28
23.06.2021, 00:52
(23.06.2021, 00:29)Praktiker schrieb:  Sinnvollerweise (!) schaut man als Zweitkorrektor die Klausur natürlich ohne Kenntnis des Erstgutachtens an, gibt die vorläufige Note und liest dann nach, ob im Erstgutachten etwas steht, was man so nicht bedacht oder gewichtet hatte, und überdenkt eine ggf. bestehende Differenz. Wenn man nach wie vor seiner Meinung ist, bleibt es halt bei der Note - ins Angleichungsverfahren oder gar Drittkorrektur musste ich noch nicht, hätte aber keine Hemmungen, das anzustoßen, wenn ich die Erstkorrektur für nicht akzeptabel halte.

Vorher sortiere ich den Stapel nach Noten - das nimmt nicht viel Objektivität, denn dass eine ganz schlechte dabei ist, ist eh klar, sorgt aber dafür, dass Verzerrungen der Erstnote abgemildert werden, die dadurch entstanden sind, dass d. Kolleg:in eine gute nach einer schlechten Klausur sehr gut und umgekehrt empfunden hat, was ganz natürlich ist.

Ein Anschließen ohne Begründung ist aus zwei Gründen nicht gut: erstens mindert es die Aktzeptanz, zweitens bindet man sich auf Gedeih und Verderb an das Vorgutachten und muss sich dann im Widerspruchsverfahren mit dessen Fehlern rumschlagen. Da der Erwartungshorizont für die Erstkorrektur eh erarbeitet werden muss, ist es auch kein großer Aufwand, den auch für das Zweitgutachten zu nehmen, wenn veranlasst "abweichend vom Erstgutachten kann ich die Ausführung nicht beanstanden, da..." zu schreiben und im Übrigen gezielt auf das zu verweisen, was man wirklich ebenso sieht.

Insgesamt - das wird hier nicht auf Begeisterung stoßen - halte ich unser Staatsexamen für vergleichsweise objektiv. Insbesondere Lehramtsreferendare erblassen da vor Neid. Aber das heißt nicht, dass man es nicht verbessern kann, und insbesondere Fortbildungen für Prüfer:innen halte ich für wichtig - dazu gibt es nämlich sehr gute, wo die Fehlerquellen sehr intensiv reflektiert werden.

Danke für diesen Beitrag. Man kann sich als Referendar oder Student eigentlich nur einen Prüfer wünschen, der sich schon beim Korrekturablauf und das „Drumherum“ wie die Sortierung etc. Gedanken macht wie du es tust. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass du zum Beispiel auch immer offen dafür bist, Klausuren aus dem „schlechten Stapel“ so unvoreingenommen zu lesen, dass da auch Notensprünge möglich sind. 

Im Vergleich zum Lehramt ist es sicher objektiver, aber bei uns sind die Noten mE gewichtiger. In der Regel wird niemand infolge eines schlechten zweiten Lehramtsexamens „dann doch nicht“ genommen, da ein großer Bedarf besteht und ich auch verfassungsrechtliche Bedenken habe. Lehrer haben in der Regel nicht ein Pendant zur Anwaltschaft, in das sie immer flüchten können. Abgesehen davon kehrt die Lehrerausbildung dem Examensmodell den Rücken und stellt auf Bachelor- und Master um. Das bringt naturgemäß weniger Objektivitätsanspruch mit sich als ein Staatsexamen. Aber selbst wenn man in deren zweitem Examen eine krasse Subjektivität annimmt, so besteht das ja in vielen Ländern aus Lehrproben. Das ist eben eine praktische Arbeit bei auch subjektiver Bewertung. Ich wäre froh, wenn meinen Stationszeugnissen, die auch sicherlich total subjektiv sind, das Gewicht zukäme, dass den Lehrproben zukommt.

Ich weiß, dass es bei uns nicht geht, aber so sehr wir manchmal die Mediziner wegen ihres Ankreuz-Examens belächeln, so sehr beneide ich sie auch darum. Denn das ist wohl der Inbegriff objektiver Bewertung.
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Notengerechtigkeit - von Gast - 22.06.2021, 15:08
RE: Notengerechtigkeit - von Gast - 22.06.2021, 15:27
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RE: Notengerechtigkeit - von Gast - 22.06.2021, 17:59
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RE: Notengerechtigkeit - von omnimodo - 22.06.2021, 19:26
RE: Notengerechtigkeit - von Gast - 22.06.2021, 19:39
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RE: Notengerechtigkeit - von Gast98 - 22.06.2021, 21:42
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RE: Notengerechtigkeit - von Gast - 23.06.2021, 10:50
RE: Notengerechtigkeit - von Gast - 23.06.2021, 10:57
RE: Notengerechtigkeit - von Gast Gast - 23.06.2021, 11:51


 

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