23.06.2021, 00:12
Im einstweiligen Verfügungsverfahren wird eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Die darin bekundeten Tatsachen sind auch streitig. In den Entscheidungsgründen wird also mit der eidesstattlichen Versicherung argumentiert werden müssen. Daher frage ich mich nun, ob sie auch schon in den Tatbestand gehört? Ich denke da an die kleine Prozessgeschichte, da die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung an die Stelle der sonst üblichen Beweisaufnahme tritt.
Seht ihr das auch so?
Seht ihr das auch so?
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eidesstattl. Versicherung in Tatbestand? - von Gast - 23.06.2021, 00:12
RE: eidesstattl. Versicherung in Tatbestand? - von Gast - 23.06.2021, 08:49