19.06.2021, 11:45
(17.06.2021, 22:20)Praktiker schrieb: Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.
Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.
Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.
Hier am VG (danach ist ja auch ausdrücklich gefragt) ist das regelmäßig ein Problem, weil in erster Linie um Rechtsfragen gestritten wird und die Argumente im schriftlichen Verfahren schon ausgetauscht worden sind. Ich würde in der mV keine Schriftsatzfrist einräumen, nur weil ein Anwalt sich rechtlich nicht vorbereitet hat.
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Auftreten vor Gericht - von Auftreten vor Gericht - 17.06.2021, 22:08
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 11:45
RE: Gast - von Gast - 19.06.2021, 09:11
RE: Auftreten vor Gericht - von Gast - 19.06.2021, 11:50
RE: Auftreten vor Gericht - von Threaderstellerin - 20.06.2021, 00:52