16.06.2021, 22:40
Die unerledigte Vorverurteilung vom 10.10.2020 entfaltet Zäsurwirkung. Nur die Einzelstrafen zu Tat 1 und zu Tat 2 sind daher gesamtstrafenfähig.
(Eine ähnliche Konstellation kannst du in diesem Thread nachlesen)
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Gast - 16.06.2021, 22:10
RE: Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Landvogt - 16.06.2021, 22:40
RE: Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Gast - 16.06.2021, 23:52
RE: Frage zur Gesamtstrafenbildung - von Landvogt - 17.06.2021, 08:12