14.06.2021, 22:16
(14.06.2021, 21:54)Gast schrieb:(14.06.2021, 20:52)Gast 0815 schrieb: Auch wenn es rechtlich vermutlich als freie Mitarbeit ausgestaltet wird, ist es bei einem effektiven Auftraggeber (der Kanzlei) tatsächlich ein Angestelltenverhältnis und damit so nicht möglich.
Darauf hat sich meine Generation vor 20 Jahren eingelassen, inzwischen dürfte es nicht mehr notwendig sein, auch als Arbeitgeber wäre es mir viel zu gefährlich, da mein Angestellter mich immer damit erpressen könnte, alles durch die Behörden überprüfen zu lassen, was erhebliche Nachzahlungen mit sich führen dürfte. Auch droht immer die RAK, da zudem noch ein Verstoß gegen berufsrecht vorliegen dürfte, wenn im Schnitt zu wenig raus kommt. Das Modell kann man beiden Seiten nicht empfehlen.
Ein Fixum, ggf. auch nur wenig über Mindestlohn und dann eine derartige Umsatzbeteiligung ist für einen Berufseinsteiger mit Selbstbewusstsein und eigenen Kontakten sogar denkbar, die Alternative, sich sofort selbstständig zu machen hat auch erhebliche Nachteile, da zunächst kein professionelles Büro zur Verfügung steht und auch wirklich gute Juristen am Anfang viel nachfragen müssen, da man vieles weder im Studium noch im Referendariat lernt.
Danke für die ausführliche Antwort. Ein Mindestgehalt wird leider nicht vereinbart, könnte man sich nicht leisten. Und mit diesem Angebot könnte man etwaigen Risiken entgehen.
wenn sie nichtmal ein mindestgehalt leisten können, dann brauchen die auch nicht durch dich zu vergrößern, denn das heißt sie haben nicht genug mandate für einen neuen anwalt. ergo wirst du erstmal mies verdienen
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