11.06.2021, 14:49
In der Regel wird man das schon wegen drohender Interessenkollisionen ablehnen. Die Gefahren, dass du bestimmte interne und gut verkäuflcihe Geschäftspraktiken gedanklich in die andere Kanzlei mit nimmst, deine Arbeiten, an denen die jeweilige Kanzlei das Urheberrecht regelmäßig erlangt, in die andere überträgst und dass du aufgrund der Belastung in der einen Kanzlei in der anderen weniger Leistung erbringen wirst, kommen hinzu. Wenn dich eine Kanzlei/ein Partner wirklich will, dann wollen sie dich auf lange Sicht in der Regel irgendwann "24/7" da haben, damit du so viel Arbeit abnimmst und so viel Umsatz leistest wie möglich. Die Gefahr der Abwanderung kommt dann noch hinzu, was alle "Investitionen" in dich zu deinem Berufsstart sinnlos machen würde. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber sowas gerne mitmacht.
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Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von BavarianLawyer - 11.06.2021, 12:19
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von guga - 11.06.2021, 12:35
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 14:49
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 15:34
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 15:59
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 20:33
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 21:39








