09.06.2021, 22:08
(09.06.2021, 17:17)Praktiker schrieb: Kann es schon geben, darf es nur nicht: z.B. wegen Aufrechnung und wegen Anfechtung, ohne dass das Rangverhältnis klargestellt wird.
In Deinem Beispiel könnte es aber auch der gleiche Streitgegenstand sein, wenn die Erklärung nämlich nur unterschiedlich rechtlich gewürdigt wird, dann geht es natürlich.
Vielen Dank.
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Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 15:20
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 15:26
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Praktiker - 09.06.2021, 17:17
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 22:08

