09.06.2021, 15:20
Hallo liebe Mitstreitenden,
gilt für die Vollstreckungsgegenklage auch das Verbot der alternativen Klagehäufung? Beispiel: Der Kläger wendet ein, dass der titulierte Anspruch wegen (1) Anfechtung oder alternativ wegen (2) Widerruf nicht bestehe. Mir ist klar, dass es in der Regel aus eine eventuelle Klagehäufung hinausläuft. Aber mal angenommen, der Kläger setzt die Einwendung in ein Alternativverhältnis.
Vielen Dank
gilt für die Vollstreckungsgegenklage auch das Verbot der alternativen Klagehäufung? Beispiel: Der Kläger wendet ein, dass der titulierte Anspruch wegen (1) Anfechtung oder alternativ wegen (2) Widerruf nicht bestehe. Mir ist klar, dass es in der Regel aus eine eventuelle Klagehäufung hinausläuft. Aber mal angenommen, der Kläger setzt die Einwendung in ein Alternativverhältnis.
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Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 15:20
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 15:26
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Praktiker - 09.06.2021, 17:17
RE: Alternative Klagehäufung Vollstreckungsgegenklage - von Gast - 09.06.2021, 22:08

