08.06.2021, 19:02
(08.06.2021, 18:22)Hessanwärter schrieb: Vielen Dank!
Das bedeutet dann also, dass man in NrW tatsächlich zusagen würde ohne den Ort vorher zu wissen, sehe ich das richtig?
Für VG und SG ist das nach meiner Erfahrung richtig.
Wobei die Zusage ja nicht verbindlich ist. Glaube nur nicht, dass man nach einer Absage seitens des Bewerbers nach dem AC noch eine zweite Chance zur Bewerbung bekommen würde, letzteres ist aber nur mein Gefühl.
In der Ordentlichen hat man 3 Ortwünsche (jeweils LG Bezirke) und einer davon soll es dann werden, aber auch das ist mehr ne Wahrscheinlichkeit als eine verbindliche Zusage.
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Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Hessanwärter - 08.06.2021, 17:32
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gastgast1 - 08.06.2021, 18:02
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Hessanwärter - 08.06.2021, 18:22
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gastgast1 - 08.06.2021, 19:02
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gast - 08.06.2021, 19:09








