08.06.2021, 17:32
Hallo liebe Forengemeinde,
leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage erhalten und hoffe daher auf ein paar nette Proberichter, die ihre Erfahrung teilen :)
Ich könnte mir eine Bewerbung bei der Justiz gut vorstellen, falls die Rahmenbedingungen auf meiner Seite stimmen (Fachgerichtsbarkeit mit wenigen, weit verteilten Gerichten - die Notenfrage möchte ich ausklammern).
Allerdings sind einige Orte über meiner "Pendelschmerzgrenze".
Ich frage mich, ab welchem Punkt es konkret um Ortswünsche geht. Bewirbt man sich grundsätzlich für ein ganzes Bundesland, und erhält dann eine Zusage je nach dem wo etwas frei ist (z.B.: Bewerbungsgespräch erfolgreich, dann nach 3 Wochen: Angebot für SG Kassel, kann man annehmen oder ablehnen)?
Oder ist es vielmehr so, dass man bereits für ein gesamtes Bundesland verbindlich zusagen muss, und erst danach erfährt, wo man überhaupt eingesetzt wird/werden kann? Sodass es sein kann, dass von Anfang an nur Gerichte in 300 km Entfernung einen Platz hatten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weiß es aber nicht...
Sollte man daher im Bewerbungsgespräch die Frage nach dem Ort ausklammern, da ein konkretes Angebot ohnehin erst nachfolgt, oder besteht dann die Gefahr, dass man vollkommen frei irgendwohin gesetzt wird?
Habt ihr sonst eine Idee, wie man vorher herausfinden kann, wo Bedarf besteht, und wo man voraussichtlich eingesetzt wird?
Dass man während der Proberichterzeit versetzt werden kann und wird, ist klar. Es geht eher darum ob man vor der Zusage klar weiß wo es zunächst als Erstes hingeht, oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hessanwärter
leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage erhalten und hoffe daher auf ein paar nette Proberichter, die ihre Erfahrung teilen :)
Ich könnte mir eine Bewerbung bei der Justiz gut vorstellen, falls die Rahmenbedingungen auf meiner Seite stimmen (Fachgerichtsbarkeit mit wenigen, weit verteilten Gerichten - die Notenfrage möchte ich ausklammern).
Allerdings sind einige Orte über meiner "Pendelschmerzgrenze".
Ich frage mich, ab welchem Punkt es konkret um Ortswünsche geht. Bewirbt man sich grundsätzlich für ein ganzes Bundesland, und erhält dann eine Zusage je nach dem wo etwas frei ist (z.B.: Bewerbungsgespräch erfolgreich, dann nach 3 Wochen: Angebot für SG Kassel, kann man annehmen oder ablehnen)?
Oder ist es vielmehr so, dass man bereits für ein gesamtes Bundesland verbindlich zusagen muss, und erst danach erfährt, wo man überhaupt eingesetzt wird/werden kann? Sodass es sein kann, dass von Anfang an nur Gerichte in 300 km Entfernung einen Platz hatten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weiß es aber nicht...
Sollte man daher im Bewerbungsgespräch die Frage nach dem Ort ausklammern, da ein konkretes Angebot ohnehin erst nachfolgt, oder besteht dann die Gefahr, dass man vollkommen frei irgendwohin gesetzt wird?
Habt ihr sonst eine Idee, wie man vorher herausfinden kann, wo Bedarf besteht, und wo man voraussichtlich eingesetzt wird?
Dass man während der Proberichterzeit versetzt werden kann und wird, ist klar. Es geht eher darum ob man vor der Zusage klar weiß wo es zunächst als Erstes hingeht, oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hessanwärter
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Hessanwärter - 08.06.2021, 17:32
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gastgast1 - 08.06.2021, 18:02
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Hessanwärter - 08.06.2021, 18:22
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gastgast1 - 08.06.2021, 19:02
RE: Bewerbung Justiz - Wann erfährt man Verwendungsort? - von Gast - 08.06.2021, 19:09








