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Nach welcher Norm stelle ich hier ein...?
Auch Bln
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#10
05.06.2021, 11:05
(05.06.2021, 10:34)Gast schrieb:  Wenn ich das richtig verstehe könnte es mit folgendem anschaulichen Beispiel vergleichbar sein: 

A trifft auf B, C und D und sticht mit einem Klappmesser erst in Richtung B, dann in Richtung C und anschließend in Richtung D, welche alle ausweichen können. 

Hier würde man 3 Fälle von versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit annehmen, die aufgrund des einheitlichen geschichtlichen Lebenssachverhalts eine prozessuale Tat darstellen. Ich würde alle drei Fälle dann auch so anklagen und nichts einstellen. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Der BGH hat genau für die Konstellationen des konsekutiven oder simulatanen Angriffs eine recht umfassende Kasuistik geprägt.  Wenn z.B. Stiche auf eine Gruppe gleichzeitig abwechselnd geführt  werden, wurde eine prozessuale Tat bejaht. Anders kann es sich aber z.B. bei dazueilenden Nothelfern verhalten, da dort meist ein neuer Tatentschluss bejaht jnd daher Tatmehrheit angenommen wurde.

Ich frage mich aber gerade, wie in dieser Konstellation dann eine 170 II neben die Strafbarkeit tritt. Sicher, dass da auch kein Versuch o.ä. bleibt?
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Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Ratlos - 31.05.2021, 17:40
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Praktiker - 31.05.2021, 17:54
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 31.05.2021, 18:21
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