04.06.2021, 09:42
(04.06.2021, 09:21)GastBay schrieb: Im Endeffekt zählt wohl bei deinem Erstwunsch insbesondere die Dauer des Erstwohnsitzes an deinem Wunschort (wenn du unverheiratet bist, keine Kinder hast und niemanden pflegst). Das gibst du ja bereits mit an in dem Bewerbungsbogen. Würde da jetzt nicht noch zusätzlich was einschicken - als ob die sich das anschauen :D Normalerweise bekommt man auch seinen Wunschort - zB Würzburg wurden jetzt im April alle genommen,die hin wollten
Das stimmt so nicht. Häufig wird man (so auch einige im April) stattdessen nach Schweinfurt geschickt. Daran haben dann jeweils auch der lange Erstwohnsitz in Würzburg nichts geändert. Der Königsweg scheint immer noch die Hochzeit samt mehreren Kindern zu sein. Dann kann man sicher mit Würzburg planen.
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Soziale Kriterien OLG Bamberg - von reffranken - 03.06.2021, 15:23
RE: Soziale Kriterien OLG Bamberg - von GastBay - 04.06.2021, 09:21
RE: Soziale Kriterien OLG Bamberg - von Gast - 04.06.2021, 09:42
RE: Soziale Kriterien OLG Bamberg - von Gast - 04.06.2021, 10:57
RE: Soziale Kriterien OLG Bamberg - von Gast - 04.06.2021, 12:39
RE: Soziale Kriterien OLG Bamberg - von Gast - 04.06.2021, 11:35

