17.02.2018, 14:52
(17.02.2018, 09:02)Nrwg schrieb:(17.02.2018, 00:21)NRW schrieb: Hallo,
ich brauche dringend eure Hilfe bei einer umfangreichen Abschlussverfügung.
Folgendes Problem:
Es liegt eine Strafanzeige gegen A wegen Tat 1, Tat 2 und Tat 3 vor. Im Rahmen der Ermittlungen stellt sich heraus, dass auch noch B und C beteiligt gewesen sein könnten, sodass diese als Beschuldigte ergänzt werden. Letztlich ist aber unklar, ob C auch nur ansatzweise etwas wusste, sodass das Verfahren gegen ihn nach § 170 II 1 StPO eingestellt werden soll. Gegen A und B wird wegen der Taten Anklage erhoben.
Jetzt finde ich einfach nichts dazu, ob der Anzeigeerstatter beschieden werden muss, weil das Verfahren gegen C eingestellt wurde. Theoretisch wusste der Anzeigeerstatter ja gar nichts von den Ermittlungen gegen den C, weil es ihm in seiner Strafanzeige nur auf A ankam. Wenn der Anzeigeerstatter nicht beschieden werden muss, lautet es dann "Ohne Bescheid, da Anklage im Übrigen."?
Was meint ihr?
Dazu kommen dann noch ein paar andere Raffinessen, aber da wurstele ich mich irgendwie durch.
Danke im Voraus!
Genauso. O.B., A.i.Ü.
Danke!!!
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Hilfe bei einer Abschlussverfügung - von NRW - 17.02.2018, 00:21
RE: Hilfe bei einer Abschlussverfügung - von Nrwg - 17.02.2018, 09:02
RE: Hilfe bei einer Abschlussverfügung - von NRW - 17.02.2018, 14:52
RE: Hilfe bei einer Abschlussverfügung - von BaWü - 17.03.2018, 10:33
RE: Hilfe bei einer Abschlussverfügung - von ? - 20.03.2018, 18:18