01.06.2021, 14:35
(31.05.2021, 19:57)Gast schrieb: Vielen Dank!
Ich habe irgendwie Probleme damit, das als TeilVU abzuhandeln. § 331 Abs. 3 spricht ja davon, dass der Beklagte nicht anzeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Aber hier gibt es eine Verteidigungsanzeige. In der Klageerwiderung gehr der Beklagte dann aber darqauf ein, dass er die Abweisung einzelner Anträge begehrt. Meinst du auch das fällt unter § 331 Abs. 3 ZPO?
das ändert das ganze. man kann seine verteidigungsanzeige auch explizit einschränken, doch das ist hier dann nicht der fall.
wenn er verteidigung insgesamt anzeigt aber nur zu einem teil dann was schreibt, dann gilt der nicht erwähnte rest einfach als unstrittig und etwaiges weitere vorbringen danach KANN verspätet sein.
du schreibst ein ganz normales urteil und stellst das im tatbestand als unstrittig dar.
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Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 19:11
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Sky - 31.05.2021, 19:41
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 19:57
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Sky - 01.06.2021, 14:35
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 20:06
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 20:13
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von HerrKules - 31.05.2021, 20:27
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 21:06


