31.05.2021, 19:41
(31.05.2021, 19:11)Gast schrieb: Was geschieht, wenn der Kläger mehrere Anträge formuliert, der Beklage jedoch erklärt, dass er sich nur gegen einige der Anträge verteidigen wolle, zu den andseren Anträgen jedoch ein Wort verleirt. Wie geht man damit im Urteil um?
kommt drauf an.
wenn VU im schriftlichen vorverfahren beantragt wurde gibt es ein teil VU und der rest geht ins strittige verfahren.
wenn nicht, dann wird der unerwähnte teil unstrittig und ggf. wegen 296 zpo auch unstrittig bleiben.
man könnte auch über ein konkludentes sofortiges anerkenntnis nachdenken, doch müsste dort eigentlich die regel gelten, dass ein solches ausdrücklich erklärt werden muss, aufgrund der weitreichenden rechtsfolgen (besser nochmal im thomas putzo nachsehen, 93 zpo)
Nachrichten in diesem Thema
Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 19:11
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Sky - 31.05.2021, 19:41
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 19:57
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Sky - 01.06.2021, 14:35
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 20:06
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 20:13
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von HerrKules - 31.05.2021, 20:27
RE: Verteidigungsanzeige unvollständig? - von Gast - 31.05.2021, 21:06


