26.05.2021, 13:34
Hallo Freunde,
ich habe noch Probleme die Verfahrens-, von der Sachrüge abzugrenzen, wenn es um Beweiswürdigung geht. Mir ist klar, dass die Würdigung von Beweisen, die einem Verwertungsverbot unterliegen, mit der Verfahrensrüge nach § 261 StPO angegriffen werden können; 261 StPO beschreibt das Verfahren der Entscheidungsfindung. Unklar ist mir, wann eine fehlerhafte Beweiswürdigung mit der Sachrüge angegriffen werden kann. Hierzu folgendes Beispiel: Das Gericht hat festgestellt, dass der Täter um 9 Uhr in X war und dort das Opfer geschlagen habe. Diese Feststellungen will es aus der Aussage des Zeugen gewonnen haben. Der Zeuge hat aber ausgesagt, dass der Zeuge um 9 in Y war. Hier hätte das Gericht den Angeklagten also wegen einer fehlerhaften Beweiswürdigung verurteilt. Die Verurteilung wird zwar von den Feststellungen getragen, die Feststellung aber nicht von den Beweisen. Wäre das ein Fall, der mit einer Sachrüge angegriffen werden kann? Ich frage mich, weil man umgekehrt ja auch sagen kann, dass das Gericht bei seiner Beweiswürdigung gegen die Gesetze der Logik verstoßen haben, und die Gesetze der Logik zum Verfahren der Entscheidungsfindung gehören.
ich habe noch Probleme die Verfahrens-, von der Sachrüge abzugrenzen, wenn es um Beweiswürdigung geht. Mir ist klar, dass die Würdigung von Beweisen, die einem Verwertungsverbot unterliegen, mit der Verfahrensrüge nach § 261 StPO angegriffen werden können; 261 StPO beschreibt das Verfahren der Entscheidungsfindung. Unklar ist mir, wann eine fehlerhafte Beweiswürdigung mit der Sachrüge angegriffen werden kann. Hierzu folgendes Beispiel: Das Gericht hat festgestellt, dass der Täter um 9 Uhr in X war und dort das Opfer geschlagen habe. Diese Feststellungen will es aus der Aussage des Zeugen gewonnen haben. Der Zeuge hat aber ausgesagt, dass der Zeuge um 9 in Y war. Hier hätte das Gericht den Angeklagten also wegen einer fehlerhaften Beweiswürdigung verurteilt. Die Verurteilung wird zwar von den Feststellungen getragen, die Feststellung aber nicht von den Beweisen. Wäre das ein Fall, der mit einer Sachrüge angegriffen werden kann? Ich frage mich, weil man umgekehrt ja auch sagen kann, dass das Gericht bei seiner Beweiswürdigung gegen die Gesetze der Logik verstoßen haben, und die Gesetze der Logik zum Verfahren der Entscheidungsfindung gehören.
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Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 13:34
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 14:14
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 00:11
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 02:16
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 06:48
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RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Landvogt - 28.05.2021, 14:51
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 18:03
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von HerrKules - 28.05.2021, 20:26