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  5. Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt)
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Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt)
Gast
Unregistered
 
#1
25.05.2021, 10:35
Hallo,

mich würde interessieren, ob ein Wechsel vom Landgericht zum Amtsgericht oder umgekehrt nach der Ernennung auf Lebenszeit mit großen Problemen verbunden ist und wie ein solcher funktionieren würde!? Meine Frage bezieht sich auf NRW.

In der Zeit als Proberichter lernt man ja sowohl das LG als auch das AG kennen und muss sich - zumindest habe ich es so verstanden - nach der Probezeit für das LG oder AG entscheiden. Ich frage mich nun, ob man realistischerweise die Entscheidung auch noch korrigieren kann, wenn man nach einer gewissen Zeit bemerkt, dass man die Entscheidung nach der Probezeit persönlich falsch getroffen hat und doch lieber an das LG oder AG gehen möchte.
In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, ob es möglich ist, sich auf eine R2-Stelle zu bewerben, auch wenn man den Großteil der bisherigen richterlichen Laufbahn am Amtsgericht verbracht hat? Wäre es in so einem Fall grundsätzlich möglich, für eine gewisse Zeit an das LG zu wechseln und sich dann um die Stelle des Vorsitzenden Richters zu bewerben?
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Nachrichten in diesem Thema
Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt) - von Gast - 25.05.2021, 10:35
RE: Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt) - von Gast - 25.05.2021, 21:09
RE: Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt) - von Praktiker - 25.05.2021, 23:02


 

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