24.05.2021, 16:42
Weiss nicht ob ich die Frage richtig verstehe. Das Landratsamt untersteht dem Landrat, welcher Kreisordnungsbehörde ist. Die Stadt ist Teil des Kreises. Das LRA ist also in manchen Bereicheb zuständig für den gesamten Kreis, unter anderem auch für die Stadt, die Sitz des Landratsamts ist. In NRW beispielsweise im Bereich Straßenverkehrszulassung, Fahrerlaubnissachen, Ausländerangelegenheiten.
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Dumme Frage ... - von Gast - 24.05.2021, 14:13
RE: Dumme Frage ... - von Gast - 24.05.2021, 16:42
RE: Dumme Frage ... - von Praktiker - 24.05.2021, 22:26

