22.05.2021, 18:17
(22.05.2021, 17:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:07)Gast schrieb:(21.05.2021, 21:47)Gast schrieb:(21.05.2021, 20:45)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 14:14)Gast schrieb: Der Dienstvorgesetzte fragt beim AG-Direktor und bei der GS nach.
Das ist so eine absurde Vorstellung. Ein Direktor der die Richter über die Geschäftsstelle überwacht.
Ganz ehrlich, wenn ich tot in meinem Dienstzimmer liegen würde, die Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle wären die letzten die es mitbekommen würden. Immer wieder lustig, wie sich Leute außerhalb der Justiz die Arbeitsabläufe bei Gericht vorstellen. Die 5 Besuche während der Zivilstation reichen für einen Überblick schlicht nicht aus...
Die Verwaltungsleitung eines Landgerichts obliegt einem Präsidenten nicht einem Direktor.
Ansonsten kannst Du es gern absurd finden. Mir ging es nicht anders, auch wenn ich's nicht lustig fand. Mein damaliger Dienstvorgesetzter hat sich beim Direktor des AGs, an dem ich eingesetzt war, über die Führung meiner Amtsgeschäfte erkundigt (andere Erkenntnisquellen standen ihm ja auch kaum zur Verfügung). Dabei wurde - aus welchen Gründen auch immer - thematisiert, dass ich doch häufig recht spät zum Dienst erschiene. (Mit dem AG-Direktor habe ich mich eigentlich recht gut verstanden, keine Ahnung was das sollte.)
Das wiederum nahm der werte Herr Landgerichtspräsident zum Anlass, mir eine Predigt zu halten, dass "man" doch in den Morgenstunden viel produktiver sei und ich doch bitte auch morgens für die Geschäftsstelle erreichbar sein solle.
Und mit den Mitarbeiterinnen meiner Geschäftsstelle hat er ebenfalls gesprochen. Die hatten allerdings dummerweise nur Gutes zu berichten.
Glaub ich dir, dass du das so erlebt hast. Aber wie um Himmels Willen kommst du darauf, aus dieser einzelnen, sicher ungewöhnlichen Erfahrung den Grundsatz abzuleiten, dass - Zitat - der
Dienstvorgesetzte beim AG-Direktor und bei der GS nachfragt?
Ich habe keinen Grundsatz behauptet. Ich habe auf die implizite Frage des Vorposters geantwortet, welche Erkenntnismöglichkeiten der Landgerichtspräsident zu den Anwesenheitszeiten des Proberichters hat.
Wie üblich oder unüblich dieser Vorgang im Gesamtmaßstab war, kann ich nicht beurteilen. Es ist naheliegend, dass es starke regionale Unterschiede bei der dienstlichen Beurteilung von Proberichtern gibt. Dass es Dienstvorgesetzte gibt, die meinen, sie dürften in Gutsherrenmanier in die Amtsführung von Proberichtern reinregieren, ist jedenfalls nach meiner Nahbereichsempirie nicht besonders ungewöhnlich. Auch die ewigen Querelen wegen der "ständigen Abwesenheit" von Richtern nicht. Mir ist der Fall eines Verwaltungsgerichts bekannt, wo der Präsident sich sogar gegenüber Lebenzeit-Richtern anmaßt, ihnen Anwesenheitszeiten diktieren zu wollen. Warum die sich den Schwachsinn gefallen lassen, statt diesem Hanswurst die Tür zu zeigen, wird mir für immer ein Rätsel bleiben.
Hier haben die Richter jedenfalls so viel Ego, um sich so einen Unsinn nicht gefallen zu lassen. Berichtest du aus Bayern? Da ist ja vieles anders....
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