22.05.2021, 08:46
(21.05.2021, 08:59)Gast schrieb:(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb: Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!
Was heißt der Anwalt haftet selbst? Am Ende haftet der Arbeitgeber mit dem das Mandat besteht. Der Arbeitnehmer Anwalt ist als Sachbearbeiter über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.
Bei uns besteht die Haftpflicht auch über die Sozietät. Bei uns ist es so, dass sich mein Chef null dafür interessiert, was ich als Anfänger mache. Ich soll einfach machen und mich um den Mandanten kümmern. Ich betreue von Tag 1 ab alle Mandanten selbstständig. Hilfestellung gibt es, aber eher weniger als mit lieb wäre. Teamwork bei großen Sachen ist Fehlanzeige, jeder macht seinen scheiss selbst und selbst wenn es bis 23 Uhr dauert. (KK übrigens mit 9 Anwälten)
Mich jetzt zusätzlich jeden Abend oder am Wochenende noch hinzusetzen und Lehrbücher zu wälzen kommt für mich nach 8 Jahren Ausbildung nicht mehr in Frage, dafür ist mir Freizeit zu kostbar.
Wenn ich bitte, dass mir was unterzeichnet wird (ist sehr selten, weil das meiste ohnehin nur als EMail an den Mandanten rausgeht oder per beA ans Gericht), bekomme ich nur zu hören, dass ich das schön selbst machen kann.
Auch wenn ich Verträge entwerfe oder prüfe (bin erst seit 6 Monaten Anwalt), will der Chef da nicht nochmal drüber schauen, sondern einfach die Versendung an den Mandanten. Er hätte ja soviel mit dem Notariat zu tun. Tja, dann mache ich eben seine komplizierten Bauverträge (btw: ich hab mich nicht beworben um dort Baurecht zu machen, geschweige denn, dass ich davon Ahnung hätte) und wenn was schief geht, hatte ich ihn bei der Versendung zumindest immer im CC...
Aber am Ende kommt die Haftung auf mich zurück - ich werde angeschrieben, nicht mein Chef oder sonst wer. Von daher lebt es sich mE im Unterbehmen oder der Behörde besser (habe zwar nur ein Doppel befriedigend, werde aber wohl auch alsbald wechseln)
Der Anwaltsberuf ist kein Zuckerschlecken.
Nachrichten in diesem Thema
Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:30
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:34
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 23:31
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Arbeitnehmer - 21.05.2021, 08:53
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RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von GastGast - 21.05.2021, 12:06
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