21.05.2021, 08:59
(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb: Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!
Was heißt der Anwalt haftet selbst? Am Ende haftet der Arbeitgeber mit dem das Mandat besteht. Der Arbeitnehmer Anwalt ist als Sachbearbeiter über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.
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Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:30
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 21:34
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 20.05.2021, 23:31
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Arbeitnehmer - 21.05.2021, 08:53
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 21.05.2021, 08:59
RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast - 21.05.2021, 11:15
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RE: Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?! - von Gast Gast - 21.05.2021, 11:19
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