19.05.2021, 11:21
(09.05.2021, 13:04)Praktiker schrieb: Wer wissen will, wie Willkür aussieht, kann sich mal mit Lehramtsreferendaren unterhalten oder mit fertigen Lehrern, die noch nach Jahren Alpträume von ihrem Referendariat haben.
Es ist einfach nicht in Ordnung zu behaupten, die Korrektur einer fünfstündigen Klausur sei willkürlich, weil der eine irgendetwas auf den 25 Seiten als etwas besser und der andere als etwas schlechter würdigt. Umgekehrt wird ein Schuh draus: in meinen letzten 26 Zweitkorrekturen war ich ohne vorheriges Lesen der Erstnote (!) in keiner mehr als zwei Punkte vom Erstkorrektor weg. Das ist doch überraschend objektiv! Und nach Lesen des Erstgutachtens kam ich fast immer einen Punkt näher, weil ich etwas als besonders gut oder besonders schlecht gewürdigt gesehen habe, was ich so nicht bedacht hatte und mich überzeugt hat.
Und den verbleibenden Abstand kann man doch sehr gut vertreten, wenn man bedenkt, dass es keine halben Punkte gibt: vielleicht ist die Klausur ja eigentlich 3,5 Punkte, einer gibt 4 und einer 3, und in der Quersumme stimmt es.
Selbst eine Mathematikklausur würde man nicht objektiver korrigiert bekommen: wie viel sind Ansatz und Lösungsweg wert, wie schwer wiegen Rechenfehler, was ist mit Folgefehlern, wie schlimm ist es, wenn eine Aufgabe ganz fehlt?
Entscheidend ist, finde ich, etwas ganz anderes, nämlich ein Votum, das dem Prüfling verständlich und überzeugend sagt, was gut und was schlecht war. Da gibt es mitunter Nachholbedarf.
Das mag sein, aber die fertigen Lehrer kriegen es in der Regel dann doch hin eine nachvollziehbare (bepunktete) Korrektur für ihre Schüler abzugeben, bei der man weiß, wo die Schwächen sind (und weiß wieso man welche Note bekommen hat).
Die Examenskorrekturen kriegen das nur selten hin, diese Nachvollziehbarkeit ausreichend darzustellen. Da kann man häufig nur mutmaßen, wieso welche Note bei rauskam. Das gleiche Problem besteht natürlich auch bei Probeklausuren/Übungsklausuren ist dort aber weniger schädlich als im Examen, wo einem der Korrektor für eine "ordentliche und anständige Bearbeitung ohne nennenswerte Fehler" 7 Punkte gibt.
Vielleicht versteckt man sich auch bewusst hinter solchen Aussagen, weil man es selbst einfach nicht richtig umreißen kann/Angst hat sich Fehler einzugestehen.
Mal eine Frage an die Experten: Gibt es eigentlich klare Vorgaben zum Umfang der Korrektur? Ich hatte (damals) teilweise inklusive Zweitkorrektur nicht mal annähernd eine Seite, keine Anmerkungen in der Klausur und nichts, sondern häufig nur allgemeine Ausführungen die man in jede Klausur schreiben kann ohne klares Indiz für einen Punktebereich.
Fehlende Anmerkungen (so zumindest mein Doktorvater an der Uni) beruhen wohl auf der Vermeidung von Fehlern, um keine Remonstration zu eröffnen. Ob das im Assessorexamen auch so ist, kann ich natürlich nur mutmaßen.
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