16.05.2021, 22:05
(16.05.2021, 18:43)Gast schrieb:(16.05.2021, 14:53)Gast schrieb: Empfehle eher Alpmann; JI doch oft falsch (inhaltlich und Orthographie).
Das wurde in einem anderen Thread auch schon behauptet, wobei auf Nachfrage kein inhaltlicher Fehler benannt werden konnte.
Wo also sind Fehler enthalten?
Also ich habe jetzt keine Karteikarten hier liegen, allerdings das Skript "Crashkurs Zivilrecht", 5. Auflage 2019. Hier disqualifiziert sich der Autor schon auf S. 9 (so ziemlich der ersten Seite mit Inhalt). Dort heißt es: "Ein Anspruch ist ein Recht, aus dem der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann (§ 194 BGB)."
Da sträuben sich die Nackenhaare. Wer es nicht schafft, das Gesetz abzuschreiben, und dafür Anspruch und Forderung iSv § 241 I BGB vermischt - dem kann ich, insb. auf anderen Gebieten - auf denen ich weniger Ahnung habe (und mir Fehler mglw nicht auffallen würden) - schlicht nicht vertrauen.
Nachrichten in diesem Thema
Karteikarten JI - von RefHess - 15.05.2021, 13:11
RE: Karteikarten JI - von Gast - 16.05.2021, 14:53
RE: Karteikarten JI - von Gast - 16.05.2021, 18:43
RE: Karteikarten JI - von NRWVerbesserung - 16.05.2021, 22:05
RE: Karteikarten JI - von Gast - 17.05.2021, 13:17
RE: Karteikarten JI - von Gast - 16.05.2021, 15:01