15.05.2021, 21:21
"einfache Rechtsbegriffe" können wie Tatsachen behauptet werden; erst wenn sie bestritten werden, müssen die zugrundeliegenden Tatsachen vorgetragen werden. Daher würde ich in der Situation "hat XY gekauft" ausreichen lassen. Wenn der Einspruch kommt und der Kaufvertrag bestritten wird, muss dann aber vorgetragen werden, aus welchen Tatsachen auf das Bestehen eines Kaufvertrags geschlossen worden ist.
Nachrichten in diesem Thema
Substantiierung beim Versäumnisurteil - von Gast - 15.05.2021, 17:09
RE: Substantiierung beim Versäumnisurteil - von Landvogt - 15.05.2021, 18:50
RE: Substantiierung beim Versäumnisurteil - von Gast - 15.05.2021, 21:23
RE: Substantiierung beim Versäumnisurteil - von Praktiker - 15.05.2021, 21:21
RE: Substantiierung beim Versäumnisurteil - von Gast - 15.05.2021, 21:25









