12.05.2021, 20:49
Hallo, ich hoffe, dass es in Ordnung ist, wenn ich das nochmal aufgreife. Ich würde mich meinen Vorredner teilweise anschließen. Da die Verfolgungsbeschränkung innerhalb eines geschichtlichen Vorgangs, sprich einer prozessualen Tat stattfindet, ist es in aller Regel schon praktisch schwierig, sie aus dem konkreten Anklagesatz herauszuarbeiten. So zum Beispiel, wenn ein Wohnungseinbruchsdiebstahl im Raum steht und eine Sachbeschädigung wegbeschränkt werden soll. Ich würde den Vorgang um die wegbeschränkte (materielle) Tat also auch im konkreten Anklagesatz berichten. Ich habe aber leider keine Quelle dazu gefunden.
Ich habe aber noch ein andere Frage: In der Ausbildungsliteratur ließt man bisweilen folgende Formulierung: [...] wird - unter Beschränkung nach § 154a Abs. 1 StPO in Bezug auf [ausgeschiedenes Delikt] - angeklagt.
Ist das so richtig? In meiner Station bei der StA hieß es in den Anklageschriften immer nur; [...] wird - unter Beschränkung nach § 154a StPO - angeklagt. Also das wegbeschränkte Delikt wurde nicht genannt. Das macht für mich auch Sinn, denn der Richter erkennt auf diesem Wege, dass die StA die Anklage auf die sodann genannten Delikte beschränkt ist. Der Hinweis auf das wegbeschränkte Delikt ist somit m.E. überflüssig. Wie sehr ihr das.
Ich habe aber noch ein andere Frage: In der Ausbildungsliteratur ließt man bisweilen folgende Formulierung: [...] wird - unter Beschränkung nach § 154a Abs. 1 StPO in Bezug auf [ausgeschiedenes Delikt] - angeklagt.
Ist das so richtig? In meiner Station bei der StA hieß es in den Anklageschriften immer nur; [...] wird - unter Beschränkung nach § 154a StPO - angeklagt. Also das wegbeschränkte Delikt wurde nicht genannt. Das macht für mich auch Sinn, denn der Richter erkennt auf diesem Wege, dass die StA die Anklage auf die sodann genannten Delikte beschränkt ist. Der Hinweis auf das wegbeschränkte Delikt ist somit m.E. überflüssig. Wie sehr ihr das.
Nachrichten in diesem Thema
Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast0604 - 20.08.2019, 11:36
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von HHRef - 20.08.2019, 12:04
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast007 - 20.08.2019, 13:35
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 12.05.2021, 20:49
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 12.05.2021, 21:32
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 12.05.2021, 23:34
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 13.05.2021, 07:23
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 13.05.2021, 07:26
RE: Verfolgungsbeschränkung § 154 a StPO - von Gast - 13.05.2021, 07:34

