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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Gast62
Unregistered
 
#1
12.05.2021, 13:58
Moin,

hab ne Frage zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung.

Habe eine Akte, in welcher das Gericht eine nachträgliche Gesamtstrafe verhängt hat. Die Tat in dem hiesigen Verfahren wurde ZWISCHEN zwei anderen Verurteilungen begangen. Also Tat des hiesigen Gerichts 01.04.2020. Es gab am 30.10.2019 und am 14.04.2020 jeweils eine Verurteilung. Das Gericht, welches am 14.04.2020 ( gehen wir von Rechtskraft am gleichen Tage aus) zu enscheiden hatte, hat keine nachträgliche Gesamtstrafe mit der Verurteilung vom 30.10.2019 gebildet, obwohl es das eigentlich hätte machen müssen. Nachträglich 460 Stpo, hat es dann dann gemacht. zwei Tage BEVOR das Gericht das aber gemacht hat, hat mein Richter in meiner Akte eine nachträgliche GEsamtstrafenbildung mit dem Verfahren zum 14.04.2020 gemacht. Nunmehr soll diese Gesamtstrafe aufgehoben werden, weil in dem Verfahren um den 14.04.2020 jetzt nachträglich noch eine GS mit der Tat vom 30.10.2019 gemacht wurde.

Wie ist zu entscheiden?
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Nachrichten in diesem Thema
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast62 - 12.05.2021, 13:58
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Landvogt - 12.05.2021, 22:06
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von TE3 - 13.05.2021, 07:49
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Landvogt - 13.05.2021, 09:28
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von TE5 - 13.05.2021, 10:31


 

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