09.05.2021, 23:19
(09.05.2021, 22:03)Examensprüfer schrieb: Gast
(09.05.2021, 12:00)Gast schrieb:Nochmal lesen, dann verstehst du den post den du da zitierst.(09.05.2021, 10:22)Gast schrieb: Aber nachdem man sieht, wie zumindest einige der Kollegen im Examen korrigiert wundert es einen nicht mehr, dass es einigen wie Lotto vor kommt. Das Ironische dabei ist meist nur, das gerade die vermeintlich im Beruf objektiven Korrektoren bei der konkreten Korrektur dann doch sehr nahe in den Bereich der Willkür kommen. Da hoffe ich immer, dass es bei der konkreten Arbeit nicht so ist.
Es gibt keine objektive Korrektur. Wo hast du den Unsinn her? Die Korrekturen sind höchst subjektiv. 2P Abweichung ist einfach nichts. Messungenauigkeit würde man in der Wissenschaft sagen.
Zwei Punkte Abstand sind zwischen Notensprüngen bzw wirklich relevanten Sprüngen auch was anderes, als innerhalb einer Note.
Und das keine Korrektur vollkommen objektiv ist, heißt nicht zwingend, dass es nicht sinnvoll ist, sich um möglichst objektive Kriterien (und natürlich deren nachvollziehbarkeit im Votum) zu bemühen.
Wenn eine Arbeit als vollkommen zufriedenstellend und vertretbar gesehen wird, ist 6 Punkte (fiktives beispiel) nicht nachvollziehbar.
Oder wenn bei einer StA Klausur der StA als Korrektor massive Punkte für fehlenden Praxisteil abzieht, der Richter diesen aber weitestgehend ignoriert und sogar hohe zweistellige Punkte für eine Arbeit mit bloßem A-Gutachten vergibt, ist das auch nur schwer nachvollziehbar.
Deine Aussage mit dem Pseudoschlagwort ist : Es ist einfach subjektiv, willkürlich, so be it?
Das ist ein schönes Beispiel für den Kardinalsfehler von Studierenden und Referendaren: die bessere Punktzahl wird kurzerhand als zutreffend gesetzt und die schlechtere als selbstverständlich falsch. Tatsächlich liegt die Sache aber meist genau andersherum, bei der schlechteren Bewertung werden häufig Schwächen bemängelt, die die bessere Bewertung gar nicht als Schwächen wahrgenommen hat. Und für den Richter spielen in einer StA-Klausur fehlende Abschlussverfügungen o.ä., bei denen er selbst im Zweifel gar nicht sattelfest genug ist, um Fehler belastbar zu benennen, keine Rolle, da macht er einfach einen Bogen rum, so fällt die Bewertung eben besser aus.
Einen Erfahrungssatz dieser Art ("meist genau andersherum") gibt es definitiv nicht. Nach meiner Beobachtung - und ich korrigiere auch schon seit einigen Jahren selbst Examensklausuren - ist eher so, dass Korrektoren, die selbst deutliche fachliche Defizite haben, auch sehr streng bewerten. Über die Gründe kann man nur spekulieren. M.E. sind fachlich besonders versierte und altgediente Prüfer oftmals "großzügiger" oder nachsichtiger in der Bewertung, weil sie eine höhere Ambiguitätstoleranz haben und sich besser vom Lösungsvermerk lösen können (wobei die Lösungsvermerke ihrerseits nicht selten auch Schwächen aufweisen).
Es ist sicher richtig, dass es ein Fehlschluss wäre, dass der Korrektor, der die bessere Note vergibt, recht hat, aber so stimmt das einfach nicht.
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Klausuren Bewertung wie bei Lotto - von Gast 11 - 08.05.2021, 05:00
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