09.05.2021, 13:23
(09.05.2021, 13:04)Praktiker schrieb: Wer wissen will, wie Willkür aussieht, kann sich mal mit Lehramtsreferendaren unterhalten oder mit fertigen Lehrern, die noch nach Jahren Alpträume von ihrem Referendariat haben.
Es ist einfach nicht in Ordnung zu behaupten, die Korrektur einer fünfstündigen Klausur sei willkürlich, weil der eine irgendetwas auf den 25 Seiten als etwas besser und der andere als etwas schlechter würdigt. Umgekehrt wird ein Schuh draus: in meinen letzten 26 Zweitkorrekturen war ich ohne vorheriges Lesen der Erstnote (!) in keiner mehr als zwei Punkte vom Erstkorrektor weg. Das ist doch überraschend objektiv! Und nach Lesen des Erstgutachtens kam ich fast immer einen Punkt näher, weil ich etwas als besonders gut oder besonders schlecht gewürdigt gesehen habe, was ich so nicht bedacht hatte und mich überzeugt hat.
Und den verbleibenden Abstand kann man doch sehr gut vertreten, wenn man bedenkt, dass es keine halben Punkte gibt: vielleicht ist die Klausur ja eigentlich 3,5 Punkte, einer gibt 4 und einer 3, und in der Quersumme stimmt es.
Selbst eine Mathematikklausur würde man nicht objektiver korrigiert bekommen: wie viel sind Ansatz und Lösungsweg wert, wie schwer wiegen Rechenfehler, was ist mit Folgefehlern, wie schlimm ist es, wenn eine Aufgabe ganz fehlt?
Entscheidend ist, finde ich, etwas ganz anderes, nämlich ein Votum, das dem Prüfling verständlich und überzeugend sagt, was gut und was schlecht war. Da gibt es mitunter Nachholbedarf.
Ja, aber auch bei einer Mathematikklausur lässt sich ja vieles vorher in regeln festhalten, wie zB Folgefehler u.ä gewertet ist. Im übrigen weitestgehend Zustimmung. Das du das so handhabst glaube ich dir, heißt aber nicht, dass alle so vorbildlich vorgehen.
Problem bei der juristischen Korrektur ist aber auch häufig, eine Skizzenfixiertheit und falsche Vorstellungen von den Anforderungen bzw der Überbewertung des Beantwortungsspielraums auf Prüflingsseite und Unterbewertung auf Korrektorenseite.
Mit einer vertretbaren Lösung die gleiche Punktzahl zu kriegen, ist in den meisten Fällen leider ein Mythos. Mag Korrektoren geben, die das so machen, aber das dürften wenige sein.
Entscheidend ist nach wie vor die richtige Argumentation (zumindest für hohe Punkte).
Aber es gibt auch Korrekturen, die teilweise deutlich strenger sind (zB wenn ein konkludenter Vertragsanspruch auf Rückzahlung übersehen wird, sodass ein Bereicherungsanspruch geprüft wird, der aber alle Probleme beinhaltet und kein anderes Ergebnis birgt; dort gab es Korrektoren die ihre Kandidaten auf 2/3 Punkte korrigiert haben, während es beim anderen Korrektor sogar noch aufs VB, zumindest hohes B gereicht hat).
Auch im Aktenvortrag. Gibt es dort zwei Wege (laut vermerk) ziehen viele Prüfer für den "aA Weg" viele Punkte ab und geben nicht mal mehr ein VB, obwohl alles richtig und gut dargelegt wurde.
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