05.05.2021, 22:42
Hallo Leute,
eine kurze Frage in die Runde. Ich stehe grad irgendwie auf dem Schlauch.
Wenn die Ativlegitimation fehlt, muss die Klage abgewiesen werden (Sachurteil).
Kann man als Kläger dann die Klage einfach ändern z.B. Herausgabe an den richtigen Eigentümer verlangen? Geht das prozessual überhaupt?
Streitgegenstand setzt sich ja aus Antrag und Lebenssachverhalt zusammen. Hier ändert sich ja der Klageantrag. Also 263 ZPO zu prüfen?
Danke für die Hilfe.
eine kurze Frage in die Runde. Ich stehe grad irgendwie auf dem Schlauch.
Wenn die Ativlegitimation fehlt, muss die Klage abgewiesen werden (Sachurteil).
Kann man als Kläger dann die Klage einfach ändern z.B. Herausgabe an den richtigen Eigentümer verlangen? Geht das prozessual überhaupt?
Streitgegenstand setzt sich ja aus Antrag und Lebenssachverhalt zusammen. Hier ändert sich ja der Klageantrag. Also 263 ZPO zu prüfen?
Danke für die Hilfe.
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Aktivlegitimation - von Gast - 05.05.2021, 22:42
RE: Aktivlegitimation - von Gast - 06.05.2021, 01:50
RE: Aktivlegitimation - von Gast - 06.05.2021, 02:09

