03.05.2021, 07:12
(03.05.2021, 06:05)Gast schrieb: Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.
genau - wenn dem TE Geld so wichtig ist, warum geht er dann zum Staat?
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