30.04.2021, 11:55
(30.04.2021, 10:23)Kosmische Quante schrieb: Es ist sehr bedauerlich, dass es Kollegen gibt, die ernsthaft die Orthographie nicht korrigieren. Die Sprache ist das Einzige, das wir Juristen haben und worüber wir brillieren können. SIE ist unser Handwerk! Sie ist unsere Visitenkarte und das Gewand, in dem wir unsere Überlegungen präsentieren. Sie entwaffnet den gegnerischen Anwalt und überzeugt den Richter. Die Sprache eines Dritten ist das Schlupfloch, das wir irgendwo finden, um das Ziel des Mandaten zu erreichen. Und wie zur Hölle kann da die äußere Form "egal sein"??! Das ist so, als würde man einem Architekten Stift, Papier und sämtliche Software wegnehmen und dann sagen "So, jetzt such mal ein paar neue Kunden." Der weiß dann vllt theoretisch, wie man das Haus baut, kann das aber wohl kaum in angemessener Weise nach außen repräsentieren und letztendlich den potentiellen Bauherren überzeugen ihm die Leitung dieses Projekts zu übertragen.
Ein Gutachten lebt von Präzision, einem adäquaten Ausdruck, einem überdurchschnittlichen Wortschatz usw. Und dazu gehört zwingend auch Rechtschreibung etc. Als ob jeder eine ReFa oder sowas hätte, die Diktate tippt und die betroffenen Herren und Damen nie wieder eigene Schreiben aufsetzen müssten![]()
Eins ist klar, die Qualität diesbzgl. ist bereits stark gesunken und wir Korrektoren können und müssen nicht das Aufholen, das in der Schule aufgrund einer sich verbreitenden Weichei-Mentalität immer schlimmer wird. Wir haben aber die Pflicht die Leute auf ihre Schwächen aufmerksam zu machen. Eine Korrektur ohne diese Aspekte ist schlicht und ergreifend unvollständig.
Man muss auch garantiert kein Deutschlehrer sein, um solche Fehler bewerten zu können, denn ich behaupte mal, dass ein gut ausgebildeter Jurist dahingehend mithalten kann. Es geht auch nicht um ein paar wenige Fehler, die dann vllt noch vorhanden sind und keiner Sau auffallen, sondern um die allgemeine Präsentation und den Respekt vor der eigenen Sprache als Arbeitsmittel.
Wie sollen denn Leute, die da gravierende Probleme haben, später mal Bewerbungen schreiben? Und warum zur Hölle sollten diese Leute dann ausgerechnet einen Beruf ergreifen, der nur von der Sprache lebt??! Es kann nun mal nicht jeder alles gleich gut und wenn da große Schwächen sind, die nicht beseitigt werden, wird man eben kein Jurist. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Beruf.
Man muss im Übrigen auch nicht jeden Fehler anstreichen, oft sind es auch Wiederholungen. Aber im Votum muss das definitiv eine Rolle spielen. Und ja, ich lasse auch Leute deswegen durchfallen. Wenn er/sie 4 Punkte hat, aber eine total miese Rechtschreibung, ziehe ich auch mal 1-2 Punkte ab und mache deutlich, dass das, was sie da abliefern, nicht ausreicht.
Es kann nicht sein, dass haufenweise Muttersprachler! - Kevins durch ein Studium getragen werden, in dem Worte SO eine erhebliche Rolle spielen. Würdest du ein BGH - Urteil mit 80 Seiten Dauer - Vergewaltigung der Sprache ernst nehmen?
Würdest du dann so weit gehen und sagen, dass Menschen mit Legasthenie oder Nichtmuttersprachler keine Juristen sein sollten?
Ich bin auch der Meinung, dass die Sprache beherrscht werden sollte, die Realität sieht aber leider anders aus. Und das nicht nur bei den Studierenden, sondern auch Anwaltskanzleien schicken Briefe voller Fehler raus.
Der Anteil der ausländischen Studierenden wird immer größer und viele davon beherrschen leider kein perfektes Deutsch; die deutschen Mitstudierenden aber auch nicht. Trotzdem können diese Kandidaten fachlich gute Klausuren schreiben. Auch habe ich erst vor kurzem eine Klausur eines Legsthenikers korrigiert und habe aus Interesse mal recherchiert und dabei tatsächlich einige Artikel über Juristen gefunden, die Legastheniker sind. Ich will mir nicht ausmalen, wie hart das Studium mit einer derartigen Einschränkung ist.
Ebenso für Studierende, die keine Muttersprachler sind. Und deshalb sollten sprachliche Fehler auch kein Ausschlusskriterium sein, sonst bleibt die Juristerei ein elitärer Kreis, zu dem viele Menschen keinen Zugang erhalten.
Klar, ein BVerfG Urteil sollte jetzt nicht unbedingt Fehler enthalten, aber es gibt ja zum Glück auch noch viele andere juristische Berufe.
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