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Nebentätigkeit Referendariat Steuern
Gast
Unregistered
 
#27
28.04.2021, 23:32
(28.04.2021, 23:01)noi schrieb:  Das mag sein, aber mein Einkommen ist dann doch zu splitten oder? Also Ref-Gehalt Lohnsteuer und Slebstständige Tätigkeit auf Stundenhonorarbasis USt.. und wenn ich da unter der Grenze bleibe, dann zahle ich hierauf ja nichts. Und das Ref-Gehalt eben ganz normal" alsob eben keine Nebentätigkeit bestehen würde

Nein, auf dein selbständiges Einkommen zahlst du Einkommensteuer. Zusätzlich muss man eigentlich Umsatzsteuer abführen (und kann dann dafür unter Umständen Vorsteuer ziehen). Außerdem musst du unter Umständen noch Gewerbesteuer zahlen. Da gibt's aber auch einen Freibetrag und die Gewerbesteuer kann zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Durch die Kleinunternehmerregelung fällt halt die Umsatzsteuer weg, Einkommensteuer musst du ganz normal zahlen.

Einkommensteuer zahlst du auf gewerbliche Tätigkeit und Tätigkeit als Arbeitnehmer im Prinzip gleich. Nur die Ermittlung der Einkünfte ändert sich und paar Details. Aber an und für sich ist es egal ob du 20.000 € als Arbeitnehmer oder selbständig verdienst. Als Arbeitnehmer wird halt vorher über die Lohnsteuer abgezogen und als Selbständiger musst du Vorauszahlungen leisten. Am Ende Steuerberechnung nach der Steuererklärung ist gleich.
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Nebentätigkeit Referendariat Steuern - von Gast202193 - 26.04.2021, 23:24
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