28.04.2021, 13:07
(28.04.2021, 12:55)Gast schrieb:(28.04.2021, 12:02)Gast schrieb:(28.04.2021, 11:46)Gast schrieb: Wieso hat man da einen Anspruch drauf?
wenn der potentielle arbeitgeber dich einlädt gilt § 670 BGB
Es sei denn die Erstattung wurde in der Einladung ausgeschlossen.
Sind die Buchungen stornierbar unter Kostenerstattung, falls was dazwischen kommt?
Ist es ein öffentlicher Arbeitgeber oder ein privater? Ein öffentlicher wird sich eher nicht drücken.
Ich wurde während der Pandemie auch schon ein paar mal persönlich weiter weg eingeladen, habe das aber abgelehnt. In manchen Fällen war dann ein Videogespräch möglich. Ganz umsonst und ohne Reise- und Pandemiestress. Deshalb immer nach Alternativen fragen, wenn man eine Einladung bekommt. Im Zweifel ist das Gespräch (besonders bei einer Absage) eine mögliche Infektion nicht wert.
Viel Erfolg.
korrekt ausschluss geht freilich aber auch der öffentliche muss ansonsten zahlen. grad da würde ich es mir holen - die zahlstelle hat ja nix mit bewerbern zu tun.
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