28.04.2021, 11:10
(28.04.2021, 11:06)Gast schrieb: Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!
Das Gutachten zählt regelmäßig deutlich mehr, einfach, weil deutlich umfangreicher.
Es mag Praktiker geben, die sagen unfertige Arbeit / kein guter Praxisteil = durchgefallen / max. ausreichend, das dürfte aber die Ausnahme sein.
0815 Verfügungen sind häufig nicht mal fürs VB relevant (wenn der Rest natürlich gut ist).
Im Ausnahmefall falls da bissl mehr zu schreiben ist, kann das natürlich anders sein.
Aber was ich bisher aus dem Examen so mitgekriegt habe, sind die Korrektoren da sehr milde.
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Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:06
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:10
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:50
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von omnimodo - 28.04.2021, 15:49
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 16:27