• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Abschlussverfügung nach Gutachten
Antworten

 
Abschlussverfügung nach Gutachten
Gast
Unregistered
 
#1
28.04.2021, 11:06
Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:06
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:10
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:50
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von omnimodo - 28.04.2021, 15:49
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 16:27


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus