24.04.2021, 12:34
(24.04.2021, 00:23)Staatsdiener schrieb:(23.04.2021, 23:43)Gast schrieb:(23.04.2021, 21:01)Gast schrieb:(23.04.2021, 20:50)Gast schrieb: Liebes Forum,
mich würde interessieren, ob sich jemand direkt zum (oder kurz nach dem) Berufseinstieg selbstständig gemacht hat, obwohl mit den Noten alles (außer Nur-Notar) offenstand; also auch GK etc.
Ich bin jetzt seit kurzem angestellter RA in einer größeren MK, und ich finde Anwaltstätigkeit gut. Ich hasse es aber, für die fremde Tasche zu arbeiten und dass ich nicht einfach mal um 15 Uhr gehen kann, wenn die Sonne scheint, sondern immer bis ca. 19 Uhr für den Chef erreichbar sein muss. Ich finde es auch furchtbar, fast nur die doofen Dinge zu machen (Doc Review, lange Schriftsätze, Vermerke) während der Chef das entspannte, tolle macht (Gerichtstermine, Mandantengespräche, etc.). Ich spiele mit dem Gedanken, mich einfach selbstständig zu machen, und dann "vollständiger" Anwalt zu sein; auch wenn das natürlich finanzielle erhebliche Einbußen bedeuten wird; auch hätte ich aktuell noch keine eigenen Mandate. Das der Anfang hart wäre, ist mir bewusst.
Mich würde daher interessieren, ob jemand diesen Weg der Selbstständigkeit sehr früh im Berufsleben gegangen ist und wie es euch damit ergangen ist.
Ich freue mich über Erfahrungsberichte!
https://www.lto-karriere.de/beruf/storie...ung-nische
Junge, ist das ein deprimierender Artikel. Wenn man nicht 60-80h in der GK buckeln will und auch keinen Bock auf Staatsdienst hat, blüht einem Untervertretung und Fragenbeantworten auf diversen Internet-Plattformen, um Mandaten zu akquirieren.
Hauptsache die RVG-Mischkalkulation ist für alle sozial, außer für diejenigen, die 8 Jahre Ausbildung durchlaufen haben, für den sowieso rechtsschutzversicherten mit 5.000 € Streitwert aber trotzdem nicht kostendeckend können.
Wäre ich mittlerweile nicht 8 Wochen vor dem 2. Examen, würde ich doch lieber was mit IT und Programmieren machen.
Was hattest du denn erwartet? Solange du nicht Papas Kanzlei mitsamt des Mandantenstamms gratis übernehmen kannst, ist die Selbständigkeit anfangs vermutlich immer eine Knochenmühle.
Denn erstens ist die Konkurrenz an kleinen Kanzleien an den meisten Orten ziemlich hoch und zweitens weiß der Mandant eben nicht, mit welch überzeugenden Noten jemand seine Examina abgeschlossen hast, von daher bieten bessere Abschlüsse im Vergleich zu dem Anwalt mit 2x a beim Sprung in die Selbständigkeit auch keinen Bonus. Wenn, dann dürfte wohl einer eine abgeschlossene Promotion von Vorteil sein, denn ein Dr. vor dem Namen besitzt immer eine gewisse Strahlkraft.
Langfristig kann man als Einzelanwalt aber sicherlich sehr ordentlich verdienen, wenn man durch kontinuierlich gute Leistungen eine gewisse Reputation erreicht hat. Eine seltene Spezialisierung kann da auch behilflich sein.
seltene spezialisierung bedeutet oft aber auch geringe nachfrage
Nachrichten in diesem Thema
Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 23.04.2021, 20:50
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 23.04.2021, 21:01
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 23.04.2021, 23:43
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast333 - 24.04.2021, 00:04
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Staatsdiener - 24.04.2021, 00:23
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 24.04.2021, 12:34
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 24.04.2021, 12:16
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 23.04.2021, 21:02
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 23.04.2021, 21:52
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 24.04.2021, 13:38
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Abc - 24.04.2021, 14:19
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast - 24.04.2021, 15:27
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Abc - 25.04.2021, 19:30
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von bln - 24.04.2021, 17:07
RE: Selbstständiger Einzelanwalt "ohne Not" - von Gast GPA - 24.04.2021, 23:47