23.04.2021, 18:41
(22.04.2021, 23:12)Praktiker schrieb:(22.04.2021, 20:17)KnappvorbeiNRW schrieb: Hey zusammen,
ich will hier nicht wieder Panik in den Monats-Threads machen, sondern bin eher juristisch an der Fragestellung interessiert (auch wenn es mich evtl. betreffen könnte):
"juristisch" könnte z.B. im Wege der historischen Auslegung gehen. Und schwupps:
Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne der Vorschrift und bleiben daher unberührt. Gleiches gilt für Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen.
(Drucksache 19/28444, Seite 14, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf)
Das Wortlautargument war ja schon geliefert.
Noch Fragen? ;)
ha, nice. war meine überlegung richtig
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