22.04.2021, 22:55
Im Bereich des GPA (HH / SH) hatte man sich in die aktuelle Verordnung in HH einen neuen § 22 Abs. 2a in die entsprechende VO schreiben lassen, um dem GPA die Möglichkeit zu geben, Schnelltests anzuordnen. Laut Referendarrat sollten die dann von allen Prüflingen gemeinsam am Tag der Prüfung (mündlich oder schriftlich) unter Aufsicht durchgeführt werden. Da die VO mit dem neuen IfSG gestorben ist, ist wohl auch diese Möglichkeit für das GPA weggefallen. Zumindest ist das mein erster Eindruck. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass sie die Prüfung wie gehabt durchziehen werden.
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Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz - von KnappvorbeiNRW - 22.04.2021, 20:17
RE: Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz - von Gast - 22.04.2021, 21:10
RE: Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz - von Gast - 22.04.2021, 21:55
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RE: Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz - von Praktiker - 22.04.2021, 23:12
RE: Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz - von Gast - 23.04.2021, 18:41
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