22.04.2021, 07:08
(22.04.2021, 00:15)Gast schrieb: Hallo,
hat jemand eine Ahnung ob man im ÖD, also Richter oder Behörde, den Einstiegstermin nach hinten setzen kann und wenn ja, wie weit?
Also man wird ja im Gespräch gefragt wann man anfangen kann, kann man zB sagen man kann erst in 6 Monaten oder ist man dann raus?
Im Idealfall hätte man natürlich das Bewerbungsgespräch und die Bewerbung weiter nach hinten gelegt aber das ging nun nicht...
Schau, hier wird es keine allgemeine Regel geben können. Warum? Der öD ist nunmal äusserst vielseitig. Was für Bundesland B gilt, muss nicht für Bundesland H gelten. Was für Gemeinde X gilt, muss nicht fürs AA gelten.
Ich konnte bei der Verwaltung nach der Zusage gut nach hinten schieben, einfach dann entsprechend angefragt und abgestimmt.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast - 22.04.2021, 00:15
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast234 - 22.04.2021, 07:08
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Fritzle - 22.04.2021, 08:30
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast - 22.04.2021, 08:36








