22.04.2021, 00:15
Hallo,
hat jemand eine Ahnung ob man im ÖD, also Richter oder Behörde, den Einstiegstermin nach hinten setzen kann und wenn ja, wie weit?
Also man wird ja im Gespräch gefragt wann man anfangen kann, kann man zB sagen man kann erst in 6 Monaten oder ist man dann raus?
Im Idealfall hätte man natürlich das Bewerbungsgespräch und die Bewerbung weiter nach hinten gelegt aber das ging nun nicht...
hat jemand eine Ahnung ob man im ÖD, also Richter oder Behörde, den Einstiegstermin nach hinten setzen kann und wenn ja, wie weit?
Also man wird ja im Gespräch gefragt wann man anfangen kann, kann man zB sagen man kann erst in 6 Monaten oder ist man dann raus?
Im Idealfall hätte man natürlich das Bewerbungsgespräch und die Bewerbung weiter nach hinten gelegt aber das ging nun nicht...
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast - 22.04.2021, 00:15
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast234 - 22.04.2021, 07:08
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Fritzle - 22.04.2021, 08:30
RE: Arbeitsbeginn nach hinten verschieben - von Gast - 22.04.2021, 08:36

