09.11.2017, 10:55
Guten Morgen liebe Leute,
ich bin noch ganz am Anfang des Refendariats in NRW. Befinde mich im 4ten Monat der ZR Station. Meine Frage ist, ob es Folgen ( wie z.B. Wiederholen der Station, Entlassung oder ähnliches) mit sich zieht, wenn man in einem AG Zeugnis ein "mangelhaft" bekommt. Bei mir liefen die Klausuren nicht so super ( 5 und 3 pkt) und ob die nächste klappt weiß ich natürlich nicht. Ich sehe jetzt die potentielle Gefahr, dass ich ein mangelhaft bekomme, da unser AG Leiter nicht der großzügigste von der Benotung ist. Da ich noch am Anfang stehe habe ich mir auch ehrlich gesagt nie Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn man ein schlechtes Zeugnis bekommt.
In meiner Einzelausbildung beim Amtsgericht wird mein Zeugnis zwischen 9-10 Pkt liegen. Meine Richterin hat mich sogar gelobt und sagte, dass man von Arbeit zu Arbeit eine deutliche Leistungssteigerung erkennt etcpp. Ich denke also es wird ein entsprechendes Zeugnis kommen ( Arbeiten fast durchgängig im 9er Bereich mit Abweichung nach oben und einmal nach unten ( 7 und 11 Punkte)).
Ich habe natürlich recherchiert aber irgendwie nix komplett stichhaltiges gefunden. Meiner Meinung nach ist aus den §§31,38 JAG NRW eindeutig ersichtlich, dass man eine Station nicht wiederholen bzw. entlassen wird, weil man eine unzureichende Leistung ( eben in Form eines Zeugnisses) erhalten hat.
Ist dem so? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kann mir sagen, dass das mit nem schlechten AG Zeugnis schlimm ist oder nicht? ( ich will nicht in den Staatsdienst vorab, also diesbezüglich ist das kein Problem für mich.)
ich bin noch ganz am Anfang des Refendariats in NRW. Befinde mich im 4ten Monat der ZR Station. Meine Frage ist, ob es Folgen ( wie z.B. Wiederholen der Station, Entlassung oder ähnliches) mit sich zieht, wenn man in einem AG Zeugnis ein "mangelhaft" bekommt. Bei mir liefen die Klausuren nicht so super ( 5 und 3 pkt) und ob die nächste klappt weiß ich natürlich nicht. Ich sehe jetzt die potentielle Gefahr, dass ich ein mangelhaft bekomme, da unser AG Leiter nicht der großzügigste von der Benotung ist. Da ich noch am Anfang stehe habe ich mir auch ehrlich gesagt nie Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn man ein schlechtes Zeugnis bekommt.
In meiner Einzelausbildung beim Amtsgericht wird mein Zeugnis zwischen 9-10 Pkt liegen. Meine Richterin hat mich sogar gelobt und sagte, dass man von Arbeit zu Arbeit eine deutliche Leistungssteigerung erkennt etcpp. Ich denke also es wird ein entsprechendes Zeugnis kommen ( Arbeiten fast durchgängig im 9er Bereich mit Abweichung nach oben und einmal nach unten ( 7 und 11 Punkte)).
Ich habe natürlich recherchiert aber irgendwie nix komplett stichhaltiges gefunden. Meiner Meinung nach ist aus den §§31,38 JAG NRW eindeutig ersichtlich, dass man eine Station nicht wiederholen bzw. entlassen wird, weil man eine unzureichende Leistung ( eben in Form eines Zeugnisses) erhalten hat.
Ist dem so? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kann mir sagen, dass das mit nem schlechten AG Zeugnis schlimm ist oder nicht? ( ich will nicht in den Staatsdienst vorab, also diesbezüglich ist das kein Problem für mich.)
Nachrichten in diesem Thema
Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - von Johnny5 - 09.11.2017, 10:55
RE: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - von djgero - 09.11.2017, 11:17
RE: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - von Johnny5 - 09.11.2017, 11:22
RE: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - von Johnny5 - 09.11.2017, 12:14
RE: Folgen eines "mangelhaft" Zeugnisses in der AG - von fraeulein nrw - 09.11.2017, 12:56