17.04.2021, 21:34
(17.04.2021, 20:31)Gast schrieb: Ich würde die Kosten alle pauschal aus § 631 bzw halt dem WV herleiten auch die KM. Ist halt Lohn, nur anders berechnet.
Nicht alles was die Parteien lang und breit in den SS diskutieren ist relevant. Man erwidert da auf einiges, was völlig irrelevant sein kann, um nicht in eine Präklusion zu laufen. Du wirst es aber im Urteil ansprechen müssen selbst wenn es nicht erheblich ist. Wenigstens erklären warum es nicht erheblich ist musst du schon.
Irgendwo kann es halt nicht sein 10 Stunden abzurechnen, wenn man gebummelt hat. Wie man das rechtlich verwurstet weiß ich gerade nicht, im Zweifel halt dolo agit oder so.
Wenn tatsächlich 10 Stunden geleistet wurden ist der Unternehmer am Zug aufzuzeigen warum das nicht sein darf. Wenn er das nicht substantiiert getan hat (hier einfach zu behaupten das ginge schneller dürfte eher nicht reichen) dann kann man die Geschichte über mangelhafte Darlegung recht einfach beenden ohne sich rechtlich Gedanken machen zu müssen.
Was sagt der Palandt dazu? In den MüKo würde ich nur ungern sehen, so große Kommentare bringen einen meist auf Abwege.
Der Vortrag dahingehend ist sehr ausfürhlich und leider substantiiert, so dass ich es mir da nicht so einfach machen kann. Der Palandt verweist auf eine BGH Entscheidung wonach "dem Unternehmer nicht gestattet ist, unbeschränkt vergütungspflichtigen Zeitaufwand zu betreiben. Diese Vergütungsabrede würde durch die allgemein anerkannte Verpflichtung des Unternehmers beschränkt, auf eine wirtschaftliche Betriebsführung zu achten.
Eine solche Verletzung zur wirtschaftlichen Betriebsführung lässt einen Gegenanspurch des Bestellers gem. § 280 Abs. 1 entstehen."
Ich bin mir sehr unsicher, ob das tatsächlich in diese Richtung gehen soll.
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Werkvertrag - materielles Recht - von RefAnfänger - 16.04.2021, 22:45
RE: Werkvertrag - materielles Recht - von Gast - 17.04.2021, 20:31
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