17.04.2021, 11:09
(16.04.2021, 14:27)Gast schrieb:(16.04.2021, 14:21)Gast schrieb:(16.04.2021, 12:14)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Ich verstehe ja, dass man etwas besorgt ist, aber jetzt mal ehrlich: Natürlich bist du nicht "verbrannt", weil du zu einem früheren Zeitpunkt zu jung und unerfahren warst. Das liegt doch in der Natur des Ablehnungsgrundes. Bewirb dich einfach, wenn es dein Traumjob ist. Bei mir hat es unmittelbar nach dem Ref mit 27 Jahren geklappt.
Viel Erfolg!
In NRW ist man dann verbrannt.
Ablehnungsgrund nach Art. 33 Abs. 1 GG?
Speicherungsgrund für die Daten nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO?
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Erneute Bewerbung Justiz - von Gast - 16.04.2021, 12:14
RE: Erneute Bewerbung Justiz - von Gasttststez - 16.04.2021, 13:34
RE: Erneute Bewerbung Justiz - von Gast - 16.04.2021, 14:17
RE: Erneute Bewerbung Justiz - von Gast - 16.04.2021, 14:21
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