15.04.2021, 14:06
hey!
wenn der Beklagte die Klageabweisung beantragt, hilfsweise eine Zug um Zug Verurteilung verlangt, stellt der letzte Antrag dann einen Hilfsantrag dar? Ich bin etwas verwirrt, weil ich Hilfsanträge bisher nur auf Klägerseite gesehen habe.
Der Beklagte hat den hilfsweise gestellten Antrag dann in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Gibt es eine Norm zur Antragrücknahme?
Und wie würde ich das in den Tatbestand mit aufnehmen?
Danke euch !
wenn der Beklagte die Klageabweisung beantragt, hilfsweise eine Zug um Zug Verurteilung verlangt, stellt der letzte Antrag dann einen Hilfsantrag dar? Ich bin etwas verwirrt, weil ich Hilfsanträge bisher nur auf Klägerseite gesehen habe.
Der Beklagte hat den hilfsweise gestellten Antrag dann in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Gibt es eine Norm zur Antragrücknahme?
Und wie würde ich das in den Tatbestand mit aufnehmen?
Danke euch !
Nachrichten in diesem Thema
Hilfsantrag ? - von RefGast - 15.04.2021, 14:06
RE: Hilfsantrag ? - von Gast - 15.04.2021, 14:57