14.04.2021, 15:45
(14.04.2021, 15:30)Gast schrieb: Hallo Leute, was sind "Maikäfersätze" bzw. was bedeutet der Begriff. Habe es in zwei Büchern gelesen, in denen der Urteilsstil thematisiert wurde. Google hat leider nicht geholfen.
Konkret lautet der Satz so: "Liebhaber von Maikäfersätzen, Programmsätzen, überfrachteten Obersätzen und Gutachtenschwänzen werden sich auf ihre richterliche Unabhängigkeit berufen; sie werden geltend machen, ein oder zwei entbehrliche Sätze pro Urteil seien doch nur Häppchen, die nicht ins Gewicht fallen könnten." Quelle: Das Urteil im Zivilprozess, Balzer - Walther.
Und noch ein Frage. Würdet ihr Schreiben, "Die Klage ist nach § 433 Abs. 2 BGB begründet" oder "Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB". Ich habe es bisher immer mit dem zweiten Beispiel gehalten.
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maikäfersätze? - von Gast - 14.04.2021, 15:30
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