12.04.2021, 18:31
Ja, ist z.B. im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht absolut üblich, solche Beiträge zu zitieren. Häufig erscheinen die Beiträge viele Monate vor ihrem Release auf ssrn. In der Regel haben die Aufsätze eine Working Paper Nummer (z.B. Havard Law Working Paper No. XX). Dann kann man es auch so zitieren und ggf. "abrufbar bei ssrn.com" hinzufügen, oder den ssrn-link noch zusätzlich mit einfügen.
Falls der Aufsatz tatsächlich gar keine Bibliographie enthält (äußerst selten), sollte man nochmal verifizieren, ob die Quelle wirklich halbwegs verlässlich ist. Ist das der Fall, würde ich dann auch einfach den Titel + ssrn-Link zitieren.
Falls der Aufsatz tatsächlich gar keine Bibliographie enthält (äußerst selten), sollte man nochmal verifizieren, ob die Quelle wirklich halbwegs verlässlich ist. Ist das der Fall, würde ich dann auch einfach den Titel + ssrn-Link zitieren.
Nachrichten in diesem Thema
SSRN/Researchgate etc.? - von SSRlol - 12.04.2021, 16:58
RE: SSRN/Researchgate etc.? - von Gast - 12.04.2021, 18:31
RE: SSRN/Researchgate etc.? - von Gast - 12.04.2021, 22:45
RE: SSRN/Researchgate etc.? - von SSRlol - 13.04.2021, 23:48